18.04.2024 | Gremien & Ausschüsse

Einblicke zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11. und 15. April 2024

Am 11. und 15. April wurde die aktuelle Gremienrunde mit der Sitzung der Gemeindevertretung abgeschlossen. Zum Rahmen: Die Agenda war voll, die Themen breit gestreut und das Publikumsinteresse groß. So war es vorab zu erwarten, dass die erste Sitzung nicht ins Ziel kommt und es einer Folgesitzung bedarf.

Aus der Doppelsitzung möchte ich euch nachfolgend zwei Tagesordnungspunkte erläutern, persönlich einordnen und kommentieren. Dazu gebe ich euch einen kurzen Überblick zu den Geschehnissen vor Ort und den anderen Themen.

Anmerkung: Da Fotos von vor Ort wenig Aussagekraft haben und nicht erlaubt sind, beschränke ich mich nachfolgend ausschließlich auf die Textform.

Ausgangssituation und Aktuelles

In Wandlitz gibt es derzeit viele Themen, die auf großes Interesse bei den Einwohnerinnen und Einwohnern stoßen. Dazu gehören zum Beispiel das geplante Vorhaben einer Freiflächen-PV-Anlage in Zerpenschleuse und die Entscheidungen rund um die Kegelbahn der SG Union Klosterfelde. Im Zuge der anstehenden Kommunalwahl werden auch einzelne Themen bewusst in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt, teilweise in populistischer Art und Weise. Es war nicht verwunderlich, dass – passend zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten – zur ersten Sitzung knapp 100 und zur Folgesitzung immerhin noch gut 50 Interessierte beiwohnten.

Anmerkung: Der Bericht des Bürgermeisters fasst alle relevanten Themen der Verwaltung (Tief- und Hochbau, Schule etc.) in den Ortsteilen zusammen. Ebenfalls sei auf den Entwurf des Wandlitzer Entwicklungskonzeptes verwiesen. Den Link zu beiden Dokumenten findet ihr in der Randspalte.

 

TOP Einwohnerfragestunde                        

Bei der Einwohnerfragestunde bekommen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit einem konkreten Anliegen und einer dazugehörigen Frage an die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung zu wenden. Es bedarf keiner vorherigen Anmeldung der Inhalte, wodurch es oft einen gewissen Überraschungsmoment gibt.

Die Einwohnerfragestunde im ersten Teil der Sitzung genoss sehr großes Interesse. In Summe gab es zwölf Beiträge, wenngleich einzelne Rednerinnen und Redner das Format eher als Ventil für ihr Thema oder als öffentlichen Meinungsbeitrag nutzten.

Beiträge zur geplanten PV-Anlage in Zerpenschleuse dominierten. Des Weiteren wurden Defizite bei der Sanitärreinigung in der Grundschule Basdorf sowie der aktuelle Planungsstand zum Neubau der Kegelbahn in Wandlitz angesprochen. Da nachfolgend über die Kegelbahn Klosterfelde zu entscheiden war, wurden im Rahmen des Tagesordnungspunktes rechtliche Bedenken zum Grundstückstausch geäußert. Aus gleicher Motivation heraus erfuhr der aktuelle Auslegungsstand zum Bebauungsplan „Ehemaliger Güterbahnhof“ eine kritische Würdigung.

Ich persönlich finde diesen Tagesordnungspunkt als absolut notwendig und als einen wesentlichen Bestandteil des demokratischen Diskurses. Jede Bürgerin, jeder Bürger bekommt die Chance, Probleme, Zustände und Themen offen anzusprechen. Allerdings sollte das Format nicht zu einem Ort verkommen, welches ungesteuert aus dem Ufer läuft. Kommunalpolitische Oppositionsarbeit sowie Zweckentfremdung haben hier keinen Platz.

Meines Erachtens nach bedarf es einer besseren Steuerung der Redebeiträge und eines konsequenten Beachtens der zur Verfügung stehenden Redezeit.

EXKURS Zusammenhänge im Baurecht

Da es in unserer Gemeinde sehr oft um das Thema Bauen und die damit einhergehende Frage geht, was überhaupt gebaut werden darf, hierzu ein „kurzer“ Exkurs in vereinfachter Form.

Um zu bauen braucht es gewöhnlich einer „Erlaubnis“, die vom jeweiligen Bauplanungsrecht und der Landesbauordnung abhängt. Auf Gemeindeebene beschreibt der Flächennutzungsplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde. Hieraus ergeben sich drei planungsrechtliche Bereiche: Gebiete im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Innenbereich und der Außenbereich.

Der Innenbereich umfasst Flächen, die im Zusammenhang bebaut sind. Im Innenbereich muss sich ein geplantes Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen (§ 34 BauGB). Übersetzt, typischer Siedlungscharakter mit ähnlicher Größe (Flächennutzung) sowie Eigenschaft (z.B. Anzahl der Etagen).

Der Außenbereich definiert sich durch Flächen der Gemeinde, die sich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder außerhalb eines Bebauungsplans befinden. Der Außenbereich soll von Bebauung freigehalten werden – mit Ausnahme privilegierter Vorhaben. Hierzu zählen zum Beispiel Vorhaben, die einem land-, forstwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieb dienen, Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft, Wind- und Wasserenergieanlagen usw. Übersetzt, hier bedarf es einer gesonderten Genehmigung der Vorhaben, die individuell zu entscheiden sind. In Wandlitz gibt es zum Beispiel Ausnahmen im Außenbereich für die Errichtung von Bauten zu Erholungszwecken (z.B. Bungalows zur Wochenendnutzung).

Sollen Gebiete abweichend von den Vorgaben des Innen- und Außenbereiches bebaut werden, braucht es einen Bebauungsplan. Dieser klärt zum Beispiel Fragen wie: Welche Nutzungen sind zulässig? Wie dicht können Grundstücke bebaut werden? Wie hoch dürfen Gebäude werden? Auch gestalterische Maßnahmen (z.B. Farbe der Dacheindeckung) können geregelt werden.

Ein Bebauungsplan wird in einem Verfahren aufgestellt, bei dem die Öffentlichkeit und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind. In diesem Prozess ist es wichtig, alle betroffenen Parteien und Interessen zu berücksichtigen (z.B. Anwohner, Naturschutz etc.). Aus diesem Grund verläuft das Verfahren mehrstufig, nochfolgend vereinfacht dargestellt.

Schritt 1: Am Anfang steht der Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung, bei dem Ziele und Zwecke der Planung festgelegt werden.

Schritt 2: Auf Basis dieser Rahmenbedingungen wird ein Entwurf zum Bebauungsplan unter Einbindung aller Betroffenen erstellt. Wird dieser Entwurf passend zum Aufstellungsbeschluss bewertet, beschließt die Gemeindevertretung den dazugehörigen Auslegungsbeschluss. Mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans (1 Monat) können Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger angemeldet werden.

Schritt 3: Anschließend erfolgt die Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen durch die Gemeindevertretung. Sollten Änderungen erwünscht werden, sind etwaige Anpassungen im Bebauungsplan vorzunehmen. Dieser wäre erneut auszulegen. Die Gemeindevertretung trifft am Ende dieses Teilschritts den Abwägungsbeschluss.

Schritt 4: Auf Basis des Abwägungsbeschlusses wird gewöhnlich in gleicher Sitzung der Satzungsbeschluss gefasst, der den Bebauungsplan rechtswirksam lässt. Gewisse Formalitäten, wie zum Beispiel das Anzeigen beim Landesamt sowie die öffentliche Bekanntmachung, schließen das Verfahren ab.

TOP Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ehemaliger Güterbahnhof“

Zurück zur aktuellen Sitzung der Gemeindevertretung bei der der Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ehemaliger Güterbahnhof“ zu fassen galt. Es geht grob verortet um das Areal zwischen dem Bahnhof Wandlitz, der Prenzlauer Chaussee und Am Güterbahnhof.

Die Anmerkungen der Einwohnerfragestunde wurden im Rahmen der Diskussion aufgegriffen. Hier wurden doch deutliche Abweichungen zwischen dem Aufstellungsbeschluss (aus 2014!) und den nun zu treffenden Auslegungsbeschluss angemerkt. Insbesondere bei der Art und Weise der Bebauung (z.B. Geschossanzahl) sowie dem gewünschten Erhalt einer waldähnlichen Fläche gingen die Meinungen auseinander. Es bestehen die Befürchtungen, dass die Abweichungen und Anmerkungen im Zuge der Abwägung kein Gehör finden.

Dem Auslegungsbeschluss wurde mit leichter Mehrheit zugestimmt. Im kommenden Amtsblatt wird die Auslegung des Bebauungsplans „Ehemaliger Güterbahnhof“ angekündigt. Interessierte können dann Einsicht im Rathaus erlangen.

Meiner Meinung nach verträgt das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen mehr aktive Bürgerbeteiligung (z.B. Bürgercafé), weniger Spielraum bei der Interpretation des Aufstellungsbeschlusses sowie einer verständlicheren und offeneren Kommunikation des Planungsstandes und -inhaltes. Im vorliegenden Fall liegen zwischen Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss knapp 10 Jahre, so dass es eigentlich notwendig erscheint, gewisse Belange auf ihre Aktualität, samt den damit einhergehenden Bedürfnissen, zu prüfen.

Weitere wichtige Beschlüsse

  • Dem Bebauungsplan „Am Bahnhof/Kegelbahn“, dem Flächentausch für das Bauvorhaben der SG Union Klosterfelde und des Investors straßenseitig und der Investitionsförderung für den Sportverein wurden zugestimmt.
  • Der Segelverein bekommt einen Zuschuss zu seinem Schwimmsteg.
  • Der Antrag zur Ausbildung von Hortnern und Hortnerinnen sowie Kitaerziehern und Kitaerzieherinnen zu Schwimmlehrern und Rettungsschwimmern wurde abgelehnt.
  • Den Anträgen der AFD wurde nicht zugestimmt. Diese wurden entweder verwiesen, zurückgezogen oder abgelehnt.
  • Die Aufstellung eines Teil-Flächennutzungsplan für die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien (z.B. Freiflächen PV-Anlagen) wurde beschlossen (Änderungsantrag zu TOP21).

 

Ausblick

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung steht am Do., 30. Mai 2024 an. Die vorbereitenden Ausschüsse finden vom 29. April bis 13. Mai 2024 statt. Am 22. und 23. April 2024 tagen letztmalig die Ortsbeiräte.

Ihr habt Fragen zu einzelnen Themen? Dann meldet euch gerne jederzeit bei mir.

Euer Andreas